Rechtssprechung zu Betriebskosten

Duldung von Modernisierungsmaßnahmen

Der Mieter ist nicht verpflichtet, den Einbau eines Waschbeckens anstelle einem vorhandenen gebrauchstauglichem Waschbecken zu dulden.

Eine Modernisierung, die für den Mieter den Gebrauchswert der Mietsache nachhaltig erhöht, eine bessere und zeitgemäßere Nutzung der Wohnung ermöglicht, liegt nicht in der Ersetzung des unter Umständen bereits abgewohntem aber ansonsten noch voll gebrauchstauglichem Einrichtungsgegenstand, wie einem Waschbecken.

17.07.2006 Quelle: (AG Naumburg, 3 C 371/01)